Liebe Unterstützer/Innen der Petition Legalisierung von Homeschooling in NRW,
unsere Petition ist wichtiger denn je geworden, jedoch finden wir leider niemanden, der uns im Petitionsausschuss des Landtages NRW zuhört. Und wie Ihr wisst, schon gar nicht im Schulministerium NRW:
Das Aktenzeichen unserer Petition vom 16.05.2020 ist: I.A.3/17-P-2020-16494-00 und wurde in der Sitzung vom 28.7.2020 wurde unsere Petition beraten.
Am 30.7.2020 bekamen wir das Schreiben vom Landtag NRW, mit dem Inhalt:
„Der Petitionsausschuss hat sich über die der Eingabe zugrunde liegende Sach- und Rechtslage unterrichtet.
Für die Ersetzung der bestehenden Schulpflicht durch eine Bildungspflicht bedürfte es einer Änderung der Landesverfassung. Die verfassungsmäßig garantierte Schulpflicht stellt eine Errungenschaft dar. Die pandemiebedingten Einschränkungen des Schulbetriebes bieten keinen Anlass für eine Aufgabe der allgemeinen Schulpflicht.
Der Petitionsausschuss sieht keinen Anlass, der Landesregierung Maßnahmen zu empfehlen.
Die Petentin erhält zur weiteren Information eine Kopie der Stellungnahme des MSB vom 30.6.2020……”
Ob Ihr es mir nun glaubt oder nicht. Das Schulministerium schrieb dem Petitionsausschuss am 30.Juni 2020:
I. Petitum
Die Petentin begehrt im Ergebnis eine Abschaffung der Schulpflicht in Nordrhein-Westfalen…..
Daraufhin haben wir am 03.August 2020 wie folgt eine Email geschrieben:
Sehr geehrter Herr Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen,
Sehr geehrter Herr Staatssekretär des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen,
Sehr geehrter Herr Vorsitzender des Petitionsausschusses,
vielen Dank für die Übermittlung der Stellungnahme des Schulministeriums, betreffend dessen ich mein Recht auf Gegenvorstellung und Stellungnahme als Ausfluss des fairen Verfahrens geltend machen möchte.
Insoweit drängt sich mir die Frage auf, ob das Schulministerium die Rechte des Parlaments vorsätzlich missachtet und dieses falsch informiert oder selbst Opfer von Falschinformation wurde.
Zu keiner Zeit habe ich die Abschaffung der Schulpflicht beantragt.
Die verfassungsrechtliche Schulpflicht beinhaltet m.E. auch die Möglichkeit der Heimbeschulung. Würde man dies anders sehen, würde das Schulministerium ja einräumen, vorsätzlich gegen die Verfassung verstoßen zu haben. Weitere Argumente finden sich insoweit auch im Schulgesetz, das Heimbeschulung und Schulversuche explizit vorsieht, was nach Auffassung des Schulministeriums dann aber verfassungswidrig wäre. Genau deshalb hat das Schulministerium ja auch das Lernen auf Distanz als Erfüllung der Schulpflicht postuliert in seiner aktuellen Verordnung. Dass Verordnungen Verfassungsrechte nicht abändern können sollte ebenso bekannt sein wie die Tatsache, dass das bisherige “Lernen auf Distanz”, das nichts anderes als Heimbeschulung ist, qualitativ unannehmbar war und ist.
Unsere nicht repräsentative Umfrage zur Qualität dieses Lernens auf Distanz führe zu 40% absolut unzufriedenen Eltern (“Note 5 und 6”), nur 37% kamen zu einer guten bis befriedigenden Bewertung (Noten 1-3), Quelle https://docs.google.com/forms/d/1PwU9JIVbvkvqnrPAnbHhifrhOm3hPZSisrc9P87eS-8/edit#responses
Die weiteren Ausführungen sind unbehelflich und teils grob falsch.
Familie Wunderlich unterliegt dem Hessischen Landesrecht. Das dortige Oberlandesgericht hat klargestellt, dass diese Kinder vorzüglich zuhause beschult wurden – etwas, das sich das Schulministerium NRW in den mir bekannten Grundschulen nicht rühmen kann. Weder fanden Projektarbeiten statt noch eine Förderung. Noch vor der Pandemie hat mir die Schullehrerin meines Sohnes schriftlich (!) bestätigt, dass sie fachlich oder aus sonstigen Gründen meinen Sohn nicht fördern kann. Wer §2 SchulG zitiert, muss diesen umsetzen und auch §1 beachten.
Genau das ist das Ziel meiner Petition, weshalb diese erneut unter den nun neuen Aspekten aufzugreifen ist:
Die Schulen in NRW haben nicht nur oftmals einen schlechten Ruf, sondern verteidigen diesen faktisch auch (PISA-Studie 2019, Rang 13 ist indiskutabel).
Die Bildungschancen eines Kindes dürfen also ebenso wenig, und hier stimme ich dem Schulministerium zu, an Desinteresse und mangelnder Förderung durch die Eltern scheitern, sie dürfen auch nicht an demselben auf staatlicher Schule scheitern. Wer wie das Schulministerium diese Probleme verkennt – bis heute, 2.8. gibt es keine bekannten Beschulungspläne ab 12.8. – ignoriert die Realität. Und genau wegen dieser auch politisch verursachten Schlechterstellung zumindest meines Sohnes muss es die Möglichkeit geben, zum Wohl des Kindes abzuweichen von einer staatlichen Norm, die ich gerne erfüllen würde: Der Schulpflicht. Alleine es fehlt an geeigneten Schulen…
Ich bitte Sie daher, Ihre Entscheidung zu überarbeiten und die falschen Tatsachenbehauptungen “dass ich für die Abschaffung der Schulpflicht bin” zu korrigieren.. Eine Abschaffung der Schulpflicht habe ich niemals beantragt, eher eine Verbesserung und Ergänzung für die Fälle, wie bei Beginn der Pandemie, dass sich der Staat aus der Verantwortung stiehlt oder bewusst gesundheitliche Risiken bei Durchmischung bsp. mit OGS-Kindern in Kauf nimmt. Genau deshalb habe ich ja einen Antrag auf Regelbeschulung unter Beachtung der RKI Empfehlungen (die so auch nie umgesetzt wurden, einmal die Woche ist nicht abwechselnd alle zwei Tage!) gestellt, den das zuständige Schulamt bisher nicht rechtsmittelfähig bescheiden konnte. Ob das Schulministerium hierüber informiert ist, mag der Petitionsausschuss erkunden. Wenn ja, wäre er angelogen wurden.
In der Anlage ein paar Beispiele der Hausaufgaben bzw. Unterricht? während der Pandemie.
Vielen Dank für Ihren unermüdlichen Einsatz für die Belange der Bevölkerung und der Kinder, für die uns nur das Beste gut genug sein kann….
Und dann:
Ich bekam ein Schreiben vom Landtag NRW, von dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses (geschrieben am 4. August 2020)….
erneut ein Bestätigungsschreiben mit einem neuen Geschäftszeichen: I.A.3/17-P-2020-16494-01:
…..Hiermit bestätige ich Ihnen, dass Ihr im Betreff genanntes Schreiben eingegangen ist….
Meine Lieben,
Heute habe ich den Landtag NRW erneut angeschrieben und darauf aufmerksam gemacht, dass wir immer noch keine Antwort auf mein Schreiben vom 3.8.2020 bekommen habe. Zwar habe ich eine Eingangsbestätigung, aber weder eine Korrektur, noch weitere Informationen.
Bleibt abzuwarten…..
Leider bekomme ich mein Gefühl nicht los, dass sich weder der Landtag NRW – Petitionsausschuss, noch das Schulministerium NRW sich diese Anregung angenommen hat.
Ob sich tatsächlich jemand die Mühe gemacht hat, unsere Petition sich durchzulesen oder sich damit zu befassen, können wir nicht bestätigen.
Leider.
Eure Jen
Über die geschriebene Petition, könnt Ihr Euch hier informieren:
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