Schulbesuchspflicht in Sachsen für Grundschüler eingeschränkt bis zum 5.Juni 2020

Verwaltungsgericht in Sachsen hat entschieden.

Hier findet Ihr den Link von dem Portal:

bildung.sachsen.de (zuletzt abgerufen am 16.06.2020 um 23.35 Uhr)

Und es heisst im dritten Satz auf der Seite:

Das heißt, die Schulpflicht besteht weiter. Neu ist aber, dass ab Montag hier die Eltern selbst entscheiden können, ob ihre Kinder in der Schule oder zu Hause lernen.

Das ist eine Entscheidung, die ich persönlich sehr begrüße. Ich persönlich bin ja sehr für die Legalisierung von Hometeaching in Deutschland. Die, die mich kennen, wissen aber auch, daß ich nichts gegen Schule habe, sondern ganz im Gegenteil. Ich war als Kind und Jugendliche sehr gerne in der Schule. Aber wenn ein Kind, beispielsweise wegen Mobbing nicht in die Schule möchte, warum nicht Hometeaching? Das Schulministerium könnte alle vier Wochen den Wissenstand von dem Schüler via Aufgaben überprüfen. Technisch ist dies machbar in unserer heutigen Zeit.

Das, was wir in der Coronazeit gesehen haben ist, dass manche Lehrer es noch niemals geschafft haben, sich wöchentlich bei de Schülern zu melden, geschweige denn ein Onlineunterricht via Fairmeeting, Zoom oder Skype zu bieten.

Es ist mühselig darüber zu diskutieren. Wenn aber, so wie in Sachsen laufen würde überall in Deutschland, fände ich es sehr gut.

Viele Grüße,

Eure Jen.

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