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Antrag an die Schulämter auf Erfüllung der SCHULPFLICHT

Eltern stellen einen Antrag auf Erfüllung der Schulplficht:

Hallo Zusammen,

der Antrag in einer Stadt, bzw. Schulamt einer Stadt in NRW ist der Anfang der auf die Schulämter und Schulaufsicht zukommende Lawine.

Eltern sind unzufrieden mit dem Bildungsangebot der Schulen in NRW. Die Kinder haben teilweise nur 3 Stunden pro Woche Unterricht. Ansonsten werden sie mit Kopierpapier versorgt, was sie zu Hause alleine abarbeiten sollen. Feedback kommt persönlich so gut wie kaum, so der Tenor der Eltern. Die Sorge ist die, dass die Kinder den Spass am Lernen verlieren.

Wer einen Antrag noch nicht gestellt hat, hat hier eine Vorlage (diese ist für NRW), die gerne als Grundbaustein genommen werden kann:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher mitbekommen haben, findet im Moment keine wirkliche Beschulung statt. Wesentliche Themen wie Allgemeinbildung und Entwicklung des Kindes sind aufgrund der Coronabestimmungen auf Eis gelegt.

Die für den Heimunterricht übergebenen Unterlagen sind meistens „nur umfangreichere Hausaufgaben“ ohne Erläuterungen, ohne Förderung von Kreativität und Lernspaß.

Forderung und Förderung des Kindes bleiben seitens der Schule auf der Strecke. Der Unterricht geht nicht auf den konkreten Bedarf und die konkreten Fähigkeiten des Kindes ein.

Im Hinblick darauf, dass in diesem Land eine Schulpflicht gilt, die man aus § 7 GG herleiten möchte, darf ich Sie daher auffordern, diese 

Beschulung aus Schulpflicht

meines XXXXXXXXXXXXXXXX 

herzustellen.

Dies würde konkret bedeuten, im Umfang der gesetzlichen Vorgaben 24-Wochenstunden sicher zu stellen.

Es ist ja eine Schulpflicht, die für alle beteiligten gilt im Sinne des Miteinanders des SchulG.

Hilfsweise,

falls Sie ja nicht dazu in der Lage sind, 

beantrage ich die Befreiung meines Sohnes von der Schulpflicht und die Anerkennung der Heimbeschulung durch mich als Schulversuch im Sinne des Schulgesetzes sowie die Übernahme der hierfür anfallenden Kosten (bis zu 5.000 € jhrl. gem. deutsche Fernschule).

Ich erkläre mich bereit, sollte dem Hilfsantrag statt egeben werden, gemeinsam mit Ihnen die Lernziele meines Sohnes zu erarbeiten und ihn bei der deutschen Fernschule für die zweite Klasse anzumelden. Die Rechnung werde ich Ihnen zukommen lassen.

Klarstellend ist mir sehr wohl bewusst, dass in diesen Zeiten der Krise Eltern für Ihre Kinder in dieser Heimbeschulung da sein müssen. Weil aber meiner Meinung nach das Ministerium die Lehrer im Stich lässt und es keine verbindliche Vorgaben für die Förderung und Forderung gibt, läuft das Bildungsziel meines Sohnes/meiner Tochter/unseres Kindes/Kinder (falls Ihr mehrere Kinder habt) konträr zu dem Anspruch der Schulen einfach einen Teil des Lehrplans durchzudrücken.

Ich bin der Überzeugung, dass es für meinen Sohn/meiner Tochter/unser Kind wichtig ist, in vielen Belangen gefördert und gefordert zu werden, wozu unser System momentan und auf absehbare Zeit nicht in der Lage ist. Die Elternsprecherin teilt mir zum Beispiel mit, dass man für das neue Schuljahr noch planlos sei. Das ist Russisch Roulette mit dem Wohl unserer Kinder!

Ich erwarte Ihre Antwort bis zum 11.05.2020 zur Vermeidung von einstweiligem Rechtsschutz, zur Wahrung der Rechte auf Bildung, der Förderung und der Zukunft meines Sohnes/meiner Tochter. Mein Kind/unser Kind ist keine Sache, sonder ein individuelles Wesen. Ich möchte daher, dass er verwaltungsrechtlich auch so behandelt wird. Die Schulpflicht verpflichtet alle. Wenn dies nicht mehr der Fall wäre, würde Art. 6 II GG i.V.m. 1 I GG dem Art. 7 I GG vorgehen.

Mit freundlichen Grüssen

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